Übergabsvertrag Juliana Brunnmayr

Aus Chronik Altmansedt
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Quellennachweis: Urkunde im Familienbesitz

Uibergabsvertrag 14.12.1882

Vor mir Dr. Franz Groß kk Notar in Wels sind erschienen die mir persönlich bekannten Parteien, als : Juliana Brunnmayr, Besitzerin des Altmansedergutes No 11 in Taxiberg Pfarre Steinhaus als Uibergeberin einerseits und deren eigenberechtigter SohnSimon Brunnmayr, ebendaselbst wohnhaft, als Uibemehmer andererseits und haben vor mir errichtet nachstehenden Uibergabsvertrag.

1)  Uibergibt Juliana Brunnmayr ihrem Sohne Simon Brunnmayr und Letzterer übernimmt von Ersterer das jener gehörige im Grundbuche der KG Oberschauersberg EZ 41 vorgetragene Altmansedergut No 11 zu Taxiberg wie es liegt und steht, sammt allem rechtlichen Zugehör an Grundstücken und Gebäuden, Fundus instructus und allen übrigen Fahrnissen um den einverständlich festgesetzten Uibergabsschilling von 9000 Gulden.

2)  Dieser Uibergabsschilling wird in nachstehender Weise gutgemacht :

1.  Schenkt die Uibergeberin dem Uibemehmer den Betrag von 270 Gulden welchen der Uibemehmer dankbarst annimmt.

2.  Uibemimmt der Uibemehmer in seine Haftung und Zalungsverbindlichkeit nachstehende Forderungen sammt den von heute an fortlaufenden 5 % igen Zinsen als :

a)  die auf obiger Realität pfandrechtlich sichergestellten väterlichen Erbgutsforderungen der Theresia, Josef, Franz und Simon Brunnmayr a 600 Gulden zusammen 2400 Gulden ferner :

b)  die unversicherten väteerlichen Erbgutforderungen der Elise, Katharina und Juliana Brunnmayr a 600 Gulden zusammen 1800 Gilden

c)  die unversicherte Forderung des Michael Austaller per 700 Gulden

3.  Ein Betrag per 500 Gulden bleibt als unverzinsliche Stillage bis zum Ableben der Uibergeberin auf der übergebenen Realität liegen.

4.  Den Rest per 3330 Gulden womit der ganze Uibergabsschilling per 9000 Gulden ausgewiesen erscheint verpflichtet sich der Uibemehmer gegen ein viertljärige beiden Teilen zustehende Kündigung zu bezalen und von heute an mit 4 % järlich nachhinein zu verzinsen.

Die auf obiger Realität pfandrechtlich sichergestellte väterliche Erbgutsforderung des Simen per 600 Gilden erlischt sammt dem Pfandrechte jure con solidationis.

3)  Der Uibemehmer verpflichtet sich der Uibergeberin nachstehenden Wohnungs und Naturalauszug lebenslänglich und unentgeltlich zu leisten als : Zur Wohnung die Stube und Kammer neben der Küche, die der Besitzer in wohnlichen und heizbaren Zustande zu erhalten hat. Ferner järlich : in guter Quantität und Qualität 5 Metzen Weizen, 5 Metzen Kom, 10 Kilo Rindschmalz und 4 Kilo Schweinschmalz, 20 Kilo Schweinefleisch, Kraut, Rüben, Erdäpfel nach Bedarf, Obst und Most den 8. Theil ; wöchentlich 1/2 Kilo Butter, 1 Kilo Rindfleisch, 3 Seidl Rahm, täglich 1 Ei, von George bis Michaele 2 Liter die übrige Zeit 1 Liter süße Milch ; Holz nach Bedarf ; ferner järlich 2 Kilo Kerzen, 2 Kilo Rüpsöhl, 12 Ellen harbene Leinwand. Der Auszüglerin ist unentgeltlich Warte und Pflege in Krankehitsfällen beizustellen, das Waschen, Backen die Getreidefuhren von und zur Mühle oder auf den Wochenmarkt zu besorgen auf Verlangen der Auszüglerin ein Gefährt beizustellen. Sollte die Auszüglerin vom Gute wegziehen wollen, so ist ihr ein Wohnungsgeld von 15 Gulden zu bezalen an Holz 2 Klafter weicheScheiter und 3 Schilling Widt zu verabreichen, der große Auszug auf 3 Stunden Entfernung unentgeltlich nachzuführen, Milch, Eier, Butter, Rahm und Rindfleisch nach dem Steinhäuser Ortspreise in Geld zu vergüten.

4)  Die Uibergabe und Uibemame in den physischen Besitz mit Nutzen und Vorteil, Wag und Gefahr, Steuern und Abgaben erfolgt am heutigen Tage.

5)  Die Uibergeberin bewilliget die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Uibemebmers auf die übernommene Realität in der obbezeichneten Grundbuchseinlage. Der Uibemehmer verpfändet zur Sicherstellung des Uibergabsschillingsrestes per 3330 Gulden sammt 4 % Zinsen und der Stillage per 500 Gulden die übernommene Realität und bewilliget die Einverleibung des Pfandrechtes hierauf sowie die Einverleibung des Auszuges zu Gunsten der Uibergeberin in der bezeichneten Grundbuchseinlage.

6)  Verzichten beide Theile auf das Rechtsmittel der Bestreitung dieses Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Werthes.

7)  Die Kosten der Errichtung und bücherlichen Durchführung dieses Vertrages sammt Vermögensübertragungsgebühren trägt der Uibemehmer.Von diesem Notariatsacte ist vorläufig eine Ausfertigung für die Uibergeberin und eine für den Uibemehmer bestimmt ; doch räumen sich die Parteien gegenseitig das Recht ein, auch einseitig wiederholt Ausfertigungen dieses Vertrages verlangen zu dürfen.

Hierüber wurde dieser Notariatsakt aufgenommen, den Parteien vorgelesen, von denselben genehmigt, sohin eigenhändig von ihnen vor mir unterfertigt.

Wels, am 14.12.1882

Juliana Brunnmayr

Simon Brunnmayr

Dr. Franz Groß kk Notar

Zufolge Bescheid 4. bei obigem Reale Grundbuch Oberschauersberg EZ 41 das Eigenthumsrecht für Simon Brunnmayr und das Pfandrecht für die Stillage per 500 Gulden und den Naturalauszug für Juliana Brunnmayr einverleibt. KK Grundbuchsamt Wels, 8.1.1883