Bescheid und Beschluß hiezu

Aus Chronik Altmansedt
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Quellennachweis: Urkunde im Familienbesitz


Agrarbezirksbehörde Linz, am 27.12.1972

Bescheid

Nach EUrchführung eines Agrarverfahens wird über den Antrag der Siedlungswerber Ziegelbäck ausgesprochen .

a)    Gemäß Gesetz vom 20.3.1970 über das landwirtschaftliche Siedlungswesen wird festgestellt, daß der Vertrag vom 20.4.1972 abgeschlossen zwischen Martin und Erna Peck als Veräußerern einerseits und den Ehegatten Karl und Theresia Ziegelbäck, Taxiberg 11, als erwerbem andererseits, hinsichtlich der Grundstücke Nr. 6565 Wald, 666 Wiese, 667 Acker, 668/1 Garten, 669 Acker, 670 Weide, 671 Wiese aus EZ 53 KG Oberschauersberg, im Flächenausmaß von zusammen 2 ha 11 a 4 m2 der Zielsetzung des oö. LSG 1970 entspricht.

b)    Auf Grund der Erhebungen wird festgestellt, daß ein unmittelbarer Erwerb gegeben ist und eine Siedlungsmaßnahme nach dem oö. LSG 1970 vorliegt, das ist die Aufstockung bestehender, von Eigentümer selbst bewirtschafteter bäuerliche Betriebe mit Grundstücken.

c)    Zur Förderung der vorangeführten Siedlungsmaßnahme wird ein Siedlungskredit in der Höhe von S 149.000,— in Anspruch genommen ( grundbücherliche Sicherstellung mit S 149.000,— und 30.000,— für den Raiffeisenkredit.

d)    Gemäß oö. LSG 1970 wird verfügt, daß gleichzeitig hinsichtlich der unter a) angeführten Grundstücke das Veräußerungsverbot auf 15 Jahre ab 1.1.1973 zu Gunsten des Landes Oberösterreich einzuverleiben ist.

e)    Das vorangeführte Rechtsgeschäft wird als Siedlungsmaßnahme (Maßnahme der Bodenreform ) genehmigt und bestätigt.


Bezirksgericht Wels, am 27.2.1973 TZ 920/93

Beschluß

Auf Grund des Lageplanes des Dipl. Ing. Gustav Höllhuber von 6.4.1972, der Bescheinigung des Vermessungsamtes Wels, vom 27.4.1972, der Beurkundung des Dipl. Ing. Gustav Höllhuber vom 10.5.1972, des Rangordnungsbeschlusses des Bezirksgerichtes Wels vcm 28.4.1972, des Kaufvertrages vom 20.4.1972, des Bescheides der Agrarbezirksbehörde Linz vom 27.12.1972, der Freilassungserklärung vom 9.5.1972, der Freilassungserklärung vcm 12.5.1972, und der Amtsbestätigung des Kreis - als Handelsgerichtes Wels vom 12.5.1972 wird

1)    die Ersichlichmachung der Mappenberichtigung

a)    ob EZ 53 KG Oberschauersberg hinsichtlich der Grundstücke 668/2 Wiese, 668/1 Garten und 670 Wiese,

b)    ob EZ 166 KG Oberschauersberg hinsichtlich der Grundstücke 2142 und 2150 je Weg,

2)    bei der Liegenschaft "Brambergerhäusel bei der Straße Haus 20 zu Taxlberg" EZ 53 KG Oberschauersberg

a) die Unterteilung des Grundstückes 666 Wiese in den braunangelegten Teil und das Restgrundstücke 666 Wiese, des Grundstückes 667 Acker in den blauangelegten Teil und das Restgrundstück 667Acker, des Grundstückes 669 Acker in den hellgrün-angelegten Teil und das Restgrundstück 669 Acker, des Grundstückes 670 Weide in den rot-angelegten Teil und das Restgrundstück 670 Weide,

b)    die Vereinigung des Grundstückes 668/1 Garten, des braun-angelegten Teiles aus dem Grundstück 666 Wiese, des blau-angelegten Teiles aus dem Grundstück 667 Acker, des hsllgrün-angelegten Teiles aus dem Grundstück 669 Acker und des rot-angelegten Teiles aus dem Grundstück 670 Weide mit dem Grundstück 668/2 Wiese, unter gleichzeitiger Kassierung des Grundstückes 668/1 Garten,

c)    in der in BOZ 10) angemerkten Rangordnung die lastenfreie Abschreibung der Grundstücke 665 Wald, 666 Wiese, 667 Acker, 669 Acker, 670 Weide und 671 Wiese,

3)    bei der Liegenschaft EZ 41 des Grundbuches Oberschauersberg

a) die Zuschreibung der sub 2c) abgeschriebenen Grundstücke 665 Wald, 666 Wiese, 667 Acker, 669 Acker, 670 Weide und 671 Wiese,

b) die Einverleibung des Veräußerungsverbotes auf die Dauer von 15 Jahren ab 1.1.1973 zugunsten des Landes Oberösterreich hinsichtlich der Grundstücke 665 Wald, 666 Wiese, 667 Acker, 669 Acker, 670 Weide und 671 Wiese bewilligt.


Bezirksgericht Wels, am 27.2.1973