Ehepakte 3.6.1891

Aus Chronik Altmansedt
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Quellennachweis: Urkunde im Familienbesitz

Ehepacte, Erbvertrag und letztwillige Anordnung 3.6.1891

Vor mir Dr. Camillo Ritter von Pachmann kk Notar in Wels, sind am 30.5.1891 erschienen die Parteien : Simon Brunnmayer, Besitzer des Altmannsedergutes Nr. 11 in Taxiberg, Pfarre Steinhaus, und dessen minderjährige Braut Josefa Eckmair, Bauerstochter vom Schöbingergute Nr. 19 in Wipfing, Pfarre Eberstalzell, unter gesetzlicher Vertretung ihres Vaters Michael Eckmair, Besitzer dieses Gutes, und haben dieselben mit Vorbehalt der curatelsbehördlichen Genehmigung vor mir und vor den mir persönlich bekannten Aktszeugen Herrn Carl Zauner, Gastwirth in Wels zur "Stadt Wien" am Stadtplatze, und Franz Hörtenhumer, Besitzer des Großlahergutes in Steinerkirchen an der Traun, welche mir auch zugleich die Personenidentität der Parteien bestätigten, geschlossen und zu Akt gegeben nachstehende EhePacte, Erbvertrag und letztwillige Anordnung.

1)  Die genannten Brautleute errichten über ihr gesamtes Vermögen, welches sie derzeit besitzen, und in der Zukunft erben oder erwerben, eine allgemeine, unter Lebenden und auf den Todesfall wirksame Gütergemeinschaft.

2)  Auf Grund dieser Gütergemeinschaft räumt der Bräutigam seiner Braut das Hälfteeigentumsrecht an seinem mit Übergabsvertrag vom 14.12.1882 in das Alleineigentum erworbene Altmannsedergute Nr. 11 in Taxiberg, vorgetragen im Grundbuche der KG Oberschauersberg EZ 41 im Werthe von 6700,— Gulden ein und ertheilt seine Einwilligung, daß das Eigentumsrecht zur Hälfte für seine Braut Josefa Eckmair nach vollzogener Trauung hierauf in dem bezeichneten Grundbuche einverleibt werden könne. Weiters conferiert der Bräutigam noch die bei diesem Reale befindlichen freien Fahmiße im Werthe von 400 Gulden und den daselbst vorhandenen fundus instructus im gleichen Werth anschlage. Vorbezeichnete Realität ist belastet mit den auf derselben bücherlich haftenden Forderungen :der Theres Brunnmayr per 600 Gulden, des Josef Brunnmayr per 600 Gulden, und des Franz Brunnmayr per 600 Gulden, und der Stillageforderung per 500 Gulden für Juliana Brunnmayr, zusammen 2300 Gulden, und Auszugsrechten der Juliana Brunnmayr im jährlichen Werthe von 140 Gulden.

3)  Die Braut conferiert in die Gütergemeinschaft das ihr hiemit von ihrem Vater Michael Eckmair im eigenen Namen und Namens seiner Ehegattin Maria Eckmair versprochene Heiratsgut per 1000 Gulden, und es verzichtet die Braut auf Rückstellung dieses Heiratsgutes, nachdem sie an den Mitbesitz der obigen Realität gelangt, und dasselbe sonach die Natur eines Entgeltes für die Mitbesitzübertragung hat.

4)  Auf Todesfälle wird unter den angehenden Ehegatten Nachstehendes vertragsmäßig bestimmt und letztwillig angeordnet :

a)  Sind bei Ableben eines Ehegatten Kinder vorhanden, so sollen dieselben zum ganzen Nachlaße als Erben berufen sein ;

b)  Sind bei Ableben eines Ehetheiles keine Kinder vorhanden, so versprechen sich die angehenden Ehegatten 2/3 ihres Nachlasses gegenseitig, nehmen dieses Versprechen wechselseitig an, und setzen rücksichtlich des der freien letztwilligen Verfügung vorbehaltenen Nachlaßdrittels die nächsten Verwandten des Abgestorbenen ein.

c)  Die Brautleute räumen sich gegenseitig vertragsmäßig das Aufgriffsrecht auf den gesamten Nachlaß in natura um den gerichtlichen Schätz - oder eidesstättig einzubekennden Werth ein.

Hierüber wurde dieser Notariatsact aufgenommen, den Parteien vorgelesen, von denselben genehmiget und sohin von ihnen und den Herren Zeugen vor mir unterschrieben.

Wels am 30.5.1891

Simon Brunmair

Josefa Eckmair

Michael Eckmair

Carl Zauner Zeuge

Franz Hörtenhumer Zeuge

Dr. Camillo Ritter von Pachmann kk Notar


Vorstehende Urkunde wird rücksichtlich der minderjährigen Josefa Eckmair curatelsbehördlich genehmigt.

KK Bezirksgericht Kremsmünster den 29.7.1891

Zu Folge hg. Bescheides vom 13.8.1891 ist das Eigenthunsrecht zur Hälfte für die mj. Josefa Brunnmayr auf obige Realität im Grundbuche KG Oberschauersberg EZ 41 einverleibt worden. KK Grundbuchsamt Wels am 15.8.1891