Ehepakte 8.1.1913

Aus Chronik Altmansedt
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Urkunde im Familienbesitz

Ehepakte 8.1.1913

Vor mir Alfred Fischer Colbrie kk Notar in Kremsmünster haben heute am 8.1.1913 die mir persönlich bekannten Brautleute Josef Krennhuber, Besitzer des Holznergutes Nr. 17/18 in Sipbachzell und Theresia Zauner, mit Beschluß des kk Bezirksgerichtes Kremsmünster vom 8.1.1913 für volljährig und eigenberechtigt erklärte Bauerstochter, derzeit wohnhaft am Humergute in Schnarm dorf Nr. 15 vereinbart und errichtet nachstehende Ehepakte.

1) Beide Brautleute errichten über ihr gesammtes Vermögen, welches sie derzeit besitzen, wie auch über jenes, welches sie in Hinkunft erwerben oder ererben, eine allgemeine bereits unter Lebenden rechtswirksame Gütergemeinschaft.

2) Der Bräutigam Josef Krennhuber unterzieht dieser vereinbarten allgemeinen Gütergemeinschaft nachstehende von ihm zur einen Hälfte mit Übergabsvertrag dato Sipbachzell 27.2.1912 und zur anderen Hälfte mit Einantwortungsurkunde vom 30.5.1912 nach seinem am 8.1.1912 verstorbenen Vater Franz Krennhuber im Erbswege übemcmmenen Realitäten inneliegend im Grundbuche der KG Sipbachzell :

a) EZ 29 Holznergut Nr. 17/18 in Sipbachzell samt allen dazu gehörigen Gründen in den Steuergemeinden Sipbachzell und Leombach ;

b) EZ 30 Abgetrennter Grund aus dem Pfarrhofgute Nr. 20 in Sipbachzell bestehend aus den Parzellen Nr. 394 Acker, 395/1 Acker, 395/2 Wiese, 403 Acker und 404 Wiese der KG Sipbachzell ;

c) EZ 31 Holznersölde Nr. 19 in Sipbachzell samt dazu gehörigen Grundstücken und es erteilt Herr Josef Krennhuber hiemit seine ausdrückliche Zustimmung, daß auf die von ihm mit Einantwortungsurkunde vom 30.5.1912 erworbenen Hälften vorgenannter Realitäten im Grundbuche Sipbachzell EZ 29, 30 und 31 das Eigentumsrecht für seine Braut Theresia Zauner als künftige Gattin grundbücherlich einverleibt werde. Vorstehende Realitäten werden zusammen zum Zwecke der Gebührenbemessung samt den vorhandenen fundus instructus bewertet auf 24.100 Kronen und wird bemerkt, daß vorgenannte Realitäten von Josef Krennhuber bisher selbst bewohnt, bearbeitet und bewirtschaftet wurden und die bezügliche Realitätenhälften von der Braut Theresia Zauner zu gleichen Zwecken übernommen werden. Ferner unterzieht der Bräutigam noch dieser vereinbarten Gütergemeinschaft freie Fahrnisse im Werte von 900 Kronen sowie eine in Kleidung und Wäsche bestehende Ausstattung im Werte von zusammen 100 Kronen.

3) Die Braut Theresia Zauner unterzieht dieser vereinbarten allgemeinen Gütergemeinschaft ein eigenes Vermögen per bare 4800 Kronen sowie eine in Kleidung, Wäsche und sonstigen Fahrnissen bestehende Ausstattung per 200 Kronen.

4) Für den Fall ihres Ablebens treffen beide Brautleute als künftige Ehegatten nachstehende Anordnungen :

a) ist beim Ableben des einen oder anderen Ehegatten eine zur gesetzlichen Erbfolge berechtigte Nachkommenschaft des varverstorbenen Eheteiles vorhanden, so soll der überlebende Ehegatte 1/3 des Nachlasses des Vorverstorbenen vertragsmäßig als Erbe erhalten, hinsichtlich der anderen 2 Nachlaßdrittel soll jöioch die gesetzliche Erbfolge stattfinden ;

b) in Ermanglung einer solchen zur gesetzlichen Erbfolge berechtigten Nachkommenschaft des vorverstorbenen Ehegatten soll der überlebende Ehegatte 3/4 des Nachlasses des Vorverstorbenen vertragsmäßig als Erbe erhalten, hinsichtlich des 4. Nachlaßviertels setzen sich beide Brautleute als künftige Ehegatten wechselseitig testamentarisch zu Erben ein ; c)  die in diesem Vertragspunkte sub a und b getroffenen Anordnungen werden hiemit ausdrücklich als Erbvertrag erklärt, indem das gegenseitig gegebene Erbsversprechen auch gegenseitig angenommen wird. In beiden Fällen ist überdies der überlebende Ehegatte vertragsmäßig berechtigt, den gesammten Nachlaß des vorverstorbenen Ehegatten um den mit den Erbsinteressenten zu vereinbarenden Preis oder in Ermanglung des Zustandekommens einer bezüglichen Vereinbarung um den gerichtlich zu erhebenden Schätzungswert zu übernehmen. 5)  Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages wird durch die Verehelichung des Josef Krennhuber mit Theresia Zauner bedingt.

Hierüber wurde dieser Notariatsakt von mir Notar aufgenommen, derselbe den Parteien in gleichzeitiger und ununterbrochener Gegenwart der untangeführten, mir persönlich bekannten Herrn Aktszeugen vorgelesen, der Akt von den Parteien vollinhaltlich genehmigt und sohin von ihnen und den Herrn Aktszeugen eigenhändig vor mir Notar unterschrieben. Als Aktszeugen waren anwesend die mir persönlich bekannten Herren Johann Hilblinger Gasthauspächter in Kremsmünster Nr. 17 und Georg Obermair Bauer in Guglberg Nr. 5 Gemeinde Neuhofen.


Josef Krennhuber             Theresia Zauner

Johann Hilblinger Zeuge      Georg Obermair Zeuge

Alfred Fischer Colbrie kk Notar

Kremsmünster am 8.1.1913