Einantwortung 18.6.1872 nach Franz Brunnmayr

Aus Chronik Altmansedt
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Quellennachweis: Urkunde im Familienbesitz

Einantwortungsurkunde 18.6.1872

Vom städtisch delegierten Bezirksgerichte in Wels wird die Verlassenschaft nachnach dem am 13.4.1872 mit Hinterlassung einer in dem Heurathsvertrage vom 29.1.1842 enthaltenen letztwilligen Anordnung verstorbenen Franz Brunmayr Mitbesitzer des Altmannsedergutes No 11 in Taxiberg bestehend laut Inventur und Schätzungsprotokoll von 28.5.1872 aus der Hälfte des der Gütergemeinschaft zwischen Franz und Juliana Brunnmaier unterzogenen Vermögens, nämlich :

1. des im Grundbuche Burg Wels Hof amt sub folio 198 vorgetragenen Altmannsedergutes N 11 zu Taxiberg im gerichtlichen Schätzwerthe per 1500 Gulden

2. der hiezu gehörigen Gründe im selben Grundbuche laut Katastralbogen der Steuergemeinde Oberschauersberg im Flächenmaße per 36 Joch 334 Quadratklafter mit Reinertrag von 208 Gulden 13 Kreuzer im gerichtlichen Schätzwerthe per 6302 Gulden

3. des Fundus instructs per 1835 Gulden 80 Kreuzer

4. der Fahrnisse per 554 Gulden 35 Kreuzer

zusammen 10.192 Gulden 15 Kreuzer

über Abzug der Passiven und zwar der unverbrieften Forderung der Anna Ursprung, Bauerstochter vom Tomerlgut zu Taxlberg per 1300 Gulden nebst 4 % Zinsenausstand hievcxi für 1 Jahr per 52 Gulden, dann jener der Rosina Peßl, Bäuerin zu Eggendorf per 500 Gulden nebst hievon ausständigen 4 % Zinsen für 1 Jahr per 20 Gulden und der Krankheitskosten per 23 Gulden 60 Kreuzer zusammen 1895 Gulden 60 Kreuzer im Restbeträge per 8296 Gulden 55 Kreuzer

dannn über Abzug der Wittwe Juliana Brunnmaier gebührenden Vermögenshälfte per 4148 Gulden 27 1/2 Kreuzer kraft der laut obigen Heuratsvertrage bestandenen allgemeinen Gütergemeinschaft, weiters über Abzug der Leichenkosten per 47 Gulden 5 Kreuzer, der Commissionskosten für die Todfallsaufnahme per 6 Gulden 65 Kreuzer, der Todfallszehrungskosten per 91 Gulden 70 Kreuzer, der Inventur - und Schätzungskosten per 14 Gulden 65 Kreuzer, der erlaufenen Stempelauslagen per 1 Gulden 58 Kreuzer und des Normalschulfondsbeitrages per 1 Gulden 5 Kreuzer zusammen 4310 Gulden 96 Kreuzer im reinen Vermögensbetrage per 3985 Gulden 59 Kreuzer

den auf Grund der im Heirathsvertrage vom 29.1.1842 enthaltenen letztwilligen Anordnung bedingt erbserklärten 6 minderjährigen Kindern namens :

1. Juliana

2. Katharine

3. Therese

4. Josef Karl

5. Franz

6. Simon

Brunnmayr, vertreten durch deren Kurator Herrn Josef Blaimschein und der ebenfalls auf Grund der letztwilligen Anordnung bedingt erbserklärten erblasserschen großjährigen Tochter namens Elisabeth Brunmayr mit je 1/7 per 569 Gulden 37 1/7 laut des für die 6 obigen Pupillen hiermit oberkuratorisch genehmigten Abhandlungsprotokolles vom 28.5.d.J. in der Art eingeantwortet, daß der erblasserschen Wittwe Juliana Brunnmair zu Folge des bei der Abhand lung getroffenen Erbenübereinkommen das gesammte Nachlaßvermögen des Franz Brunnmayr mit dem Rechte zur Erwirkung der Einverleibung ihres Eigenthumsrechtes auf die erblassersche Hälfte von obiger Realität sammt Gründen das Aufgriffsrechtes, mit der Verpflichtung zum Alleineigenthume zugewiesen wird, daß sie obige Passiven berichtige und gleichzeitig mit der Einverleibung ihres Eigenthumsrechtes auf das Altmannsedergui No 11 zu Taxlberg samt Gründen die mit 569 Gulden 37 1/7 Gulden ausgemittelten, jedoch freiwillig auf 600 Gulden erhöhten Erbtheile ihrer 6 minderjährigen Kinder pfandrechtlich sicherstelle, dieselben wie auch den Erbtheil der großjährigen Elisabeth Brunnmayr über vorausgegangene halbjährige Aufkündigung bezahle und mit 5 % verzinse und zwar die Erbtheile der großjährigen Elisabeth Brunnmair wie der 4 minderjährigen Kinder namens Juliana, Katherina, Therese und Josef Karl Brunnmayr je per 600 Gulden vom 13.4.1872 an, hingegen die Erbtheile der übrigen beiden minderjährigen Kinder Franz, geb. am 18.9. 1858 und Simon geb. am 22.7.1862 je per 600 Gulden erst vom zurückgelegten 16. Lebensjahr derselben.

Dem Kurator Herrn Josef Blaimschein, Besitzer des Hilbmergutes zu Taxlberg wird demnach aufgetragen, darüber zu wachen, daß die Erbtheile seiner 6 Kuranden je per 600 Gulden binnen 6 Wochen durch pupillarmäßige Schuldscheine auf der Realität ihrer Mutter Juliana Brunnmaier zu Taxlberg N 11 sammt Gründen sichergestellt werden.

Hiermit wird die Abhandlung für beendet erklärt.


Wels, am 18.6.1872


Aufgrund dieser Einanwortung wurde zufolge dg. Bescheides vom 28.d.M. das Alleineigentumsrecht bei dem Altmannsedergut N 11 zu Taxlberg im Grundbuche Wels fol 198 für Juliana Brunnmayr einverleibt


KK Grundbuchsamt Wels am 30.9.1872