Eintragung in die Erbhöferolle 27.9.1941

Aus Chronik Altmansedt
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Quellennachweis: Urkunde im Familienbesitz

Eintragung in die Erbhöferolle 27.9.1941

TZ 1346/41

Auf Grund der mit dem Ersuchen des Anerbengerichtes Wels vom 24.9.1941 EhR Oberschauersberg 22 übersendeten Abschrift des Blattes der Erbhöferolle werden im Grundbuche der KG Oberschauersberg folgende Eintragungen bewilligt :

Im Gutsbestandsblatte des die Hofstelle des Erbhofes enthaltenden grundbuchskörpers EZ 41 Oberschauersberg die Ersichtlichmachungf daß zum Erbhofe die Grundstücke dieser EZ gehören.

In der EZ 41 Oberschauersberg ist daher in der Aufschrift der Erbhof vermerk " Erbhof. Eingetragen in der Erbhöferolle von Oberschauersberg Bl. 22 " einzutragen.


Amtsgericht Wels, am 27.9.1941


Anmerkung des Chronikverfassers :

Nach dem reichsdeutschen Erbhofgesetz, in Österreich gültig von 1938 bis 1945 waren alle Bauernhöfe Erbhöfe und unterlagen den strengen Bestimmungen des Anerbengerichtes. Im Jahre 1947 wurden diese Bestimmungen aufgehoben, in Österreich gibt es kein Bundes-Erbhofgesetz. Die Anerkennung als Erbhof nach den Bestimmungen des oberösterreichischen Landesgesetzes hat keine rechtliche Auswirkung, sondern bedeutet lediglich eine Ehrung, die mit einer Urkunde und einer Plakette zum Ausdruck gebracht wird.