Grundkauf 20.4.1972 von Martin und Erna Peck

Aus Chronik Altmansedt
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Quellennachweis : Urkunde im Familienbesitz

Kaufvertrag (Grundkauf) 20.4.1972

welcher am heutigen Tage zwischen den Ehegatten Martin und Erna Peck, Postangestelltensgatten, Taxiberg 20, Steinhaus, als Verkäufern einerseits, sowie den Ehegatten Karl und Theresia Ziegelbäck, Landwirte, Taxiberg 11, Steinhaus, als Käufern andererseits, abgeschlossen wurde, wie folgt :

1)    Die Ehegatten Martin und Erna Peck verkaufen und übergeben an die Ehegatten Karl und Theresia Ziegelbäck und diese beiden letzteren kaufen und übernehmen zu gleichen Teilen aus der den Verkäufern gleichteilig gehörigen Liegenschaft "Brambergerhäusel bei der Straße Haus 20 zu Taxiberg" EZ 53 KG Oberschauersberg die Grundstücke 665 Wald, 666 Wiese, 667 Acker, 669 Acker, 670 Weide, 671 Wiese im unverbürgten Ausmaß von 2 ha 11 a 4 m2 samt allem, was ein rechtliches oder tatsächliches zugehör dieser Grundstücke bildet, sowie mit allen Rechten und Befugnissen, mit welchen die Verkäufer diese Grundstücke bisher besessen und benützt haben oder diese dieselben zu besitzen und benützen berechtigt waren, um den beiderseits vereinbarten Kaufpreis von S 69.000,—/Joch, demnach um den bagerundeten Gesamtkaufpreis von S 253.000,—.

2)    Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt in der nachstehend angeführten Weise :

a)    die Käufer verpflichten sich zur ungeteilten Hand, einen Kaufpreisteilbetrag von S 140.000,— bis spätestens 5.5.1972 kosten - und abzugsfrei an den Schriftenverfasser mit dem unwiderruflichen Auftrag zu erlegen, diesen Kaufpreis sofort an die Verkäufer auszubezahlen, wenn die Geldlastenfreiheit der verkauften Grundstücke gewährleistet ist. Die Verkäufer erteilen dem Schriftenverfasser den unwiderruflichen Auftrag, aus diesem Kaufpreisteilbetrag jene Beträge an die Gläubiger zu überweisen, welche zur Lastenfreistellung der verkauften Grundstücke erforderlich sind. Ein etwa verbleibender Restbetrag walle an die Verkäufer auf ihr Konto beim OÖ. Bauemkredit Nr. 1825 überwiesen werden.

b)    verpflichten sich die Käufer zur ungeteilten Hand, einen weitereen Kaufpreisteilbetrag von S 50.000,— bis spätestens 1.7.1972 kosten - und abzugsfrei auf das vorstehende Konto der Verkäufer beim OÖ. Bauemkredit zu überweisen, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß bei Fälligkeit dieses Betrages die Geldlastenfreiheit der verkauften Grundstücke bereits gewährleistet ist, sonst wäre auch diese Kaufpreisrate zuhanden des Schriftenverfassers zu überweisen und wie unter Punkt a) zu verwenden ;

c)    verpflichten sich die Käufer zur ungeteilten Hand, den Kaufpreisrestbetrag von S 63.000,—, womit der gesamte Kaufpreis vollständig ausgewiesen ist, per S 253.000, —, bis spätestens 15.8.1972 auf das obige Konto der Verkäufer zu überweisen, sofeme die Voraussetzungen, wie vorstehend unter b) angeführt, gegeben sind. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind,

ist auch diese Kaufpreisteilbetrag zuhanden des Schriftenverfassers zu überweisen und seitens des Schriftenverfassers wie unter a) vorstehend angeführt, vorzugehen.

Auf eine Vereinbarung von Zinsen und Verzugszinsen, auf eine Wert Sicherung, grundbücherliche Sicherstellung oder sonstige Sicherstellung des Kaufpreises wird beiderseits verzichtet.

3)    Die Übergabe bzw. Übernahme der Vertragsgrundstücke in den tatsächlichen Besitz und Genuß der Käufer erfolgt am heutigen Tage durch Unterfertigung dieses Vertrages, weshalb auch mit diesem Zeitpunkte Zufall und Gefahr, sowie Last und Vorteil auf die Käufer (Vergehen.

4)    Die Verkäufer haften für keine wie immer geartete Beschaffenheit der verkauften Grundstücke, wohl aber für deren Lastenfreiheit.

5)    Beide Vertrags teile erteilen ihre ausdrückliche Einwilligung, daß auf Grund dieser Urkunde und ebne ihr ferneres Einvernehmen, bei der vorgenannten Liegenschaft EZ 53 KG Oberschauersberg die Grundstücke 665 Wald, 666 Wiese, 667 Acker, 669 Acker, 670 Weide und 671 Wiese abgeschrieben und diese Grundstücke der den Käufern je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft "Altmansedergut Haus Nr 11 Taxiberg" EZ 41 KG Oberschauersberg grundbücherlich zugeschrieben werden.

6)    Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren werden von den Käufern getragen. Die Satzfreistellungskosten gehen zulasten der Verkäufer.

7)    Beide Vertrags teile verzichten ausdrücklich auf das Rechtsmittel der Anfechtung dieses Vertrages, wegen etwaiger Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes.

8)    Es wird festgestellt, daß dieser Kaufvertrag zur Grundaufstockung des landwirtschaftlichen Betriebes der Käufer in Taxiberg 11 abgeschlossen wird und wird daher für diesen Vertrag die Grunderwerbsteuer - und Gebührenbefreiung im Sinne der einschlägigen Gesetzesbestimmungen in Anspruch genommen.

9)    Die Parteien sind in Kenntnis, daß dieser Kaufvertrag erts dann im Grundbuch durchgeführt werden kann, wenn der Lageplan des Dipl. Ing. Gustav Höllhuber vom 8.4.1972 , mit dem das den Ehegatten Martin und Erna Peck verbleibende Grundstück 668/2 Wiese neugebildet wird, verbüchert ist.

10)    Dieser Vertrag wird in einer Urschrift errichtet, welche für die Käufer bestimmt ist, während die Verkäufer eine einfache oder beglaubigte Abschrift dieses Vertrages erhalten.

Die Streichung des Grundstückes 668/1 Garten im vorstehenden Vertrag erfolgte vor Unterfertigung.


Peck Martin    Ziegelbäck Karl

Peck Erna    Ziegelbäck Theresia

Dr. Wilhelm Triesch, öff. Notar