Nachtrag 15.7.1933 zum Übergabsvertrag vom 27.6.1933

Aus Chronik Altmansedt
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Quellennachweis: Urkunde im Familienbesitz

Nachtragsvereinbarung 15.7.1933 zum Übergabsvertrag 27.6.1933

Vor mir Dr. August Klinger, öffentlichen Notar in Wels in Oberösterreich sind am heutigen Tage in meiner Notariatskanzlei ebendaselbst, Kaiser Wilhelmring Nr. 26 erschienen die mir persönlich bekannten Parteien und zwar:

1.  und 2. Die Ehegatten Herr Simon und Frau Josefa Brunnmayer, Auszugsberechtigte in Taxiberg Nr. 11, Gemeinde Steinhaus,

3.  und 4. Die Ehegatten Herr Franz und Frau Barbara Ziegelböck, Wirtschaftsbesitzer in Taxiberg Nr. 11, Gemeinde Steinhaus, und haben vor mir Notar abgeschlossen folgende Nachtragsvereinbarung :

1)  Mit dem notariellen Übergabsvertrage vom 27.6.1933 haben die Ehegatten Herr Simon und Frau Josefa Brunnmayer das ihnen gehörige "Altmansedergut" Haus Nr. 11 zu Taxiberg, EZ 41 des Grundbuches Oberschauersberg an ihre Tochter Fräulein Barbara Brunnmayer und deren Bräutigam Herrn Franz Ziegelböck um den Übergabspreis von S 11.000,— und um die von den Übergebem in dem Übergabsvertrage vorbehaltenen Wohnungs - und Auszugsrechte übergeben. Die Übergeber Herr Simon und Frau Josefa Brunnmayer haben sich weiters für ihre Tochter Fräulein Josefa Brunnmayer Wohnungs - und Verpflegsrechte, bezüglich welcher Rechte im Absätze 7 des vorerwähnten Notariatsakte folgende Vereinbarungen getroffen wurden :

" Die Übergeber behalten sich schließlich für ihre Tochter Fräulein Josefa Brunnmayer und zwar für deren Lebensdauer in Ansehung des übergebenen Hauses Nr. 11 inn Taxiberg das Recht bevor, daß diese ihre Tochter in diesem Hause unentgeltlich Wohnung und Unterstand findet und unentgeltlich verpflegt wird. Die Übernehmer verpflichten sich demgemäß, der Tochter der Übergeber Fräulein Josefa Brunnmayer auf deren Lebensdauer in dem Hause Nr. 11 in Taxiberg unentgeltlich das Wohnungs - und Unterstandsrecht zu gewähren und dieselbe unentgeltlich zu verpflegen. Die Übernehmer erteilen ihre Einwilligung, daß auf das Haus Nr. 11 in Taxiberg, EZ 41 des Grundbuches Oberschauersberg zu Gunsten der Josefa Brunnmayer und auf deren Lebensdauer die Dienstbarkeit des unentgeltlichen Wohnungs - und Unterstandsrechtes sowie die Reallast des unentgeltlichen Verplfegungsrechtes grundbücherlich einverleibt werden könne. ”

2)  Die Ehegatten Herr Simon und Frau Josefa Brunnmayer als Übergeber und die Ehegatten Herr Franz und Frau Barbara Ziegelböck als Übernehmer ändern nunmehr einverständlich und vertragsmäßig den Absatz 7 des Notariatsaktes vcrn 27.6.1933 vorstehenden Wortlautes dahin ab, daß dieser Absatz nunmehr zulauuten hat wie folgt :

Die Übergeber behalten sich schließlich für ihre Tochter Fräulein Josefa Brunnmayer in Ansehung des übergebenen Hauses Nr. 11 in Taxiberg das Recht bevor, daß diese ihre Tochter auf ihre Lebensdauer in diesem Hause unentgeltlich Wohnung und Unterstand findet und daß dieselbe in Fällen von Erkrankung oder Arbeitsuunfähigkeit auf die Dauer der Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit, jedenfalls aber vom vollendeten 60. Lebensjahre an auf Lebensdauer unentgeltlich verpflegt wird. Die Übernehmer verpflichten sich dem gemäß der Tochter der Übergeber Fräulein Josefa Brunnmayer auf deren Lebensdauer in dem Hause Nr. 11 in Taxiberg unentgeltlich das Wohnungs - und Unterstandsrecht zu gewähren und dieselbe in Fällen von Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer der Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit, jedenfalls aber von deren vollendeten 60. Lebensjahre an und zwar von da ab auf Lebensdauer unentgeltlich zu verpflegen. Die Ehegatten Herr Franz und Frau Barbara Ziegelböck erteilen demgemäß ihre Einwilligung, daß auf das Haus Nr. 11 in Taxiberg, EZ 41 des Grundbuches Oberschauersberg zu Gunsten der Josefa Brunnmayer die Dienstbarkeit des lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnungs und Unterstandsrechtes, sowie die Reallast des unentgeltlichen Verpflegungs rechtes nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertragsabsatzes 2 grundbücherlich einverleibt werden kennen.

3)  Ausfertigungen dieses Notariatsaktes können den Parteien und auch dem Fräulein Josefa BBrunnmayer wiederholt erteilt werden.

Hierüber wurde diese Notariatsakt aufgenommen, den Parteien vorgelesen, von ihnen als ihrem Willen vollkommen entsprechend ausdrücklich erklärt und bestätigt und sohin von ihnen vor mir Notar eigenhändig unterschrieben.


So geschehen zu Wels am 15.7.1933

Simon Brunnmayer

Josefa Brunnmayer

Franz Ziegelböck

Barbara Ziegelböck Dr. August Klinger öffentlicher Notar