Rechte der Josefa Brunnmayr 24.1.1974

Aus Chronik Altmansedt
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Quellennachweis : Urkunde im Familienbesitz

Übereinkommen 24.1.1974 über Rechte der Josefa Brunnmayer

TZ 551/74

welches am heutigen Tage zwischen den Ehegatten Herrn Karl und Frau Theresia Ziegelbäck, Landwirte, Taxiberg 11 Steinhaus, einerseits, sowie Frau Josefa Brunnmayer, Pensionistin, Eberstalzell, Altersheim, abgeschlossen wurde, wie folgt :

1)    Die Ehegatten Karl und Theresia Ziegelbäck sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft "Altmansedergut Haus N 11 Taxiberg" EZ 41 KG Oberschauersberg. Auf dieser Liegenschaft sind in C0Z1. 6) auf Grund des notariellen Übergabsvertrages vom 27.6.1933 und der Nachtragsvereinbarung vom 15.7.1933 zugunsten der Josefa Brunnmayer nachstehende Rechte einverleibt :

a)    das Pfandrecht für die Forderung von S 1.500,—,

b)    die Dienstbarkeit des lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnungsrechtes und Unterstandsrechtes und die Reallast der unentgeltlichen Verpflegung.

Festgestellt wird, daß die obige Forderung von S 1.500,— längst bezahlt wurde. Im Rahnen der unter COZ1. 6 b) einverleibten Rechte der Josefa Brunnmayer steht ihr im Hause Taxiberg 11 ein Wohnrecht und das Recht auf Verpflegung zu, jedoch besteht für die Liegenschaftseigentümer vertraglich keinerlei Verpflichtung auf Pflege, Wartung und Betreuung der Josefa Brunnmayer. Josefa Brunnmayer ist infolge ihres Alters- und Gesundheitszustandes in den letzten Jahren ständig pflegebedürftig. Die Ehegatten Karl und Theresia Ziegelbäck haben selbst 3 minderjährige Kinder und eine Mutter, welche einer ständigen Betreuung bedarf und welche laut Übergabsvertrag vom 14.11.1963 auch das Recht auf Pflege und Betreuung im Hause Taxiberg 11 hat. Es war daher für die Liegenschaftseigentümer nicht mehr möglich, Josefa Brunnmayer eine entsprechende Pflege und Betreuung im Hause zu leisten, weshalb Josefa Brunnmayer in das Altersheim Eberstalzell gezogen ist, da sie dort die erforderliche Pflege, Wartung und Betreuung

erhält.

Für den Fall des Wegzuges der Josefa Brunnmayer besteht für die Liegenschaftseigentümer der Liegenschaft EZ 41 KG Oberschauersberg keinerlei Verpflichtung auf Ablöse der zugunsten der Josefa Brunnmayer im Jahre 1933 vereinbarten Rechte und Leistungen. Eine Rückkehr der Josefa Brunnmayer in das Haus Taxiberg 11 kann nicht mehr erfolgen, da sie, wie vorstehend erwähnt, einer ständigen Pflege, Wartung und Betreuung bedarf, welche ihr infolge der im Haus Taxiberg 11 herrschenden Umstände dort nicht geleistet werden kann.

2)    Auf Grund all dieser Umstände erklärt daher Josefa Brunnmayer, auf die ihr auf Grund der vorstehend erwähnten Urkunden zustehenden Rechte vorbehaltlos zu verzichten und erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, daß auf Grund dieser Urkunde und ohne ihr ferneres Einvernehmen bei der vorgenannten Liegenschaft EZ 41 KG Oberschauersberg die Löschung der zu ihren Gunsten in COZ1 6 einverleibten vorangeführten Rechte, und zwar Pfandrecht für die Forderung von S 1.500,—, Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnungsrechtes und Unterstandsrechtes, und Reallast der unentgeltlichen Verpflegung, grundbücherlich einverleibt werde. Als Gegenleistung für diesen Verzicht haben die Ehegatten Karl und Theresia Ziegelbäck die bis zum 31.12.1973 aufgelaufenen Verbindlichkeiten der Josefa Brunnmayer, an rückständigen Heimkosten, Medikamentenkosten, usw., bezahlt.

3)    Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieser Urkunde verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren werden von den Ehegatten Ziegelbäck getragen.

4)    Auf das Rechtsmittel der Anfechtung dieses Vertrages wegen etwaiger Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes wird beiderseits verzichtet.

5)    Diese Urkunde wird in einer Urschrift errichtet, welche für die Ehegatten Ziegelbäck bestimmt ist, während Josefa Brunnmayer eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunde erhält.


Eberstalzell, am 24.1.1974

Brunnmayer Josefa

Karl Ziegelbäck

Theresia Ziegelbäck

Dr. Wilhelm Triesch öff. Notar


Beschluß :

Auf Grund des Übereinkommens vom 24.1.1974 wird bei der Liegenschaft "Altmansedergut Haus N 11 Taxiberg" EZ 41 des Grundbuches Oberschauersberg die Einverleibung der Löschung der in C0Z1. 6 zugunsten der Josefa Brunnmayer einverleibten Rechte und zwar :

des sub a) einverleibten Pfandrechtes für die Forderung im Betrag von S 1.500,— unter gleichzeitiger Löschung der Einverleibung der Vollstreckbarkeit des Notariatsaktes und

der sub b) einverleibten Dienstbarkeit des lebenslänglichen unentgeltlichen Wöhnungsrechtes und Unterstandsrechtes und der Reallast der unentgeltlichen Verpflegung bewilligt.


Bezirksgericht Wels, am 4.2.1974