Schenkungsvertrag an Sohn Karl Ziegelbäck 11.12.1989

Aus Chronik Altmansedt
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Quellennachweis: Urkunde im Familienbesitz

Schenkungsvertrag 11.12.1989

Vor mir, Dr. Hans Oppitz, öffentlicher Notar mit dem Amtssitz in Wels, sind am heutigen Tage in meiner Amtskanzlei, ebendaselbst, Ringstraße 33, erschienen die mir persönlich bekannten und eigenberechtigten Parteien und zwar :

1)  Herr Karl Ziegelbäck, geb. am 28.5.1942 und Frau Theresia Ziegelbäck, geb. am 19.9.1945, Landwirte in Taxiberg 11, Steinhaus, als Geschenkgeber einerseits,

2)  ihr Sohn, Herr Karl Ziegelbäck, geb. am 2.3.1964, Bankbeamter, ebendort wohnhaft, als Geschenknehmer andererseits,

und haben vor mir errichtet und zu Akt gegeben den nachstehenden Schenkungsvertrag .

1.  Die Ehegatten Karl und Theresia Ziegelbäck schenken und übergeben an ihren Sohn Karl Ziegelbäck, un dieser letztere übernimmt im Schenkungswege aus der den Geschenkgebem je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft "Altmanseder gut Nr 11 in Taxiberg" EZ 41 KG Oberschauersberg gemäß dem Lageplan des Dipl. Ing. Walter Höllhuber, Zivilgeometer in Wels, das neu gebildete Grund stück 2238/3 landwirtschaftlich genutzt, im Ausmaß von 1225 m2, samt allem, was ein rechtliches oder tatsächhliches Zugehör dieses Grundstückes bildet, sowie mit allen Rechten und Befugnissen, mit welchen die Geschenkgeber die ses Grundstück bisher besessen und benützt haben, oder diese dasselbe zu besitzen und benützen berechtigt waren.

2.  Der Geschenknehmer erklärt, diese Schenkung vertraglich anzunehmen. Die Geschenkgeber verzichten auf das Recht, diese Schenkung, aus welchem Grunde immer, zu widerrufen, soweit diese nach dem Gesetze möglich ist.

3.  Die Übergabe bzw. Übernahme des Vertragsgrundstückes in den tatsächlichen Besitz und Genuß des Geschenknehmers erfolgt am heutigen Tage durch Unter fertigung dieses Vertrages, weshalb auch mit diesem Zeitpunkte Zufall und Gefahr, sowie Last und Vorteil auf den Geschenknehmer übergehen.

4.  Die Geschenkgeber haften für keine wie immer geartete Beschaffenheit des Vertragsgrundstückes, wohl aber für dessen Lastenfreiheit.

5.  Beide Vertragsparteien erteilen ihre ausdrückliche Einwilligung, daß auf Grund dieser Urkunde und ohne ihr ferneres Einvernehmen, in Verbindung mit dem vorangeführten Lageplan, bei der Liegenschaft EZ 41 KG Oberschauersberg das Grundstück 2238/3 landwirtschaftlich genutzt, abgeschrieben, für dieses Grundstück eine neue Einlage in der gleichen KG eröffnet, und ob dieser neuen Grundbuchseinlage der KG Cöerschauersberg das Eigentumsrecht für Karl Ziegelbäck, geb. 2.3.1964, grundbücherlich einverleibt werde.

6.  Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren werden vom Geschenknehmer getragen.

7.  Die Rechtsgültigkeit dieses Vertrages hängt von seiner Genehmigung durch die Grundverkehrskommission ab.

8.  Die Parteien sind in Kenntnis, daß der bezügliche Lageplan noch der Ge nehmigung der zuständigen Stellen bedarf.

9.  Zur Schenkungssteuerbemessung wird festgestellt, daß der Geschenknehmer seitens seiner Eltern innerhalb der letzten 10 Jahre keine schenkungssteuer pflichtigen Zuwendungen erhalten hat.

10.  Die Vertragsparteien erklären an Eides Statt, österreichische Staaats bürger und Deviseninlander zu sein.

11.  Die Erschienenen erteilen ihre Einwilligung, daß jedem von ihnen von diesem Notariatsakt beliebig viele Ausfertigungen erteilt werden können.

Hierüber wurde dieser Notariatsakt von mir auf genommen, den Erschienenen vollinhaltlich vorgelesen, von ihnen als ihrem Willen vollkommen entsprechend ausdrücklich erklärt und bestätigt, und sohin von ihnen, vor mir, Notar, eigenhändig unterschrieben.


Wels, am 11.12.1989

Ziegelbäck Karl jun.

Ziegelbäck Karl

Theresia ziegelbäck

Dr. Hans Oppitz öff. Notar