Verlassenschaftsabhandlung 28.10.1850

Aus Chronik Altmansedt
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Quellennachweis: Urkunde im Familienbesitz

Antrag auf Verlassenschaftsverhandlung 28.10.1850

Löbliches k.k. Bezirksgericht 1

Nach anruhenden Nahrungsvertrag sub ./. im Originale, war ich verpflichtet, der blödsinnigen Anna Maria Brunnmayr die lebenslängliche Abnährung zu leisten, dagegen mir aber, zeige eben dieser Vertrag sub ./., nach ihrem Tode all ihr sämtliches Vermögen aller Art zuzufallen hat. Die vollkommene Abnährung dieser blödsinnigen Anna Maria Brunnmayr habe ich auch bis zu ihrem Tode geleistet, was ich auch jederzeit faktisch durch Zeugen zu beweisen im Stande bin.

Nachdem nun laut Todenschein sub ./. diese blödsinnige Anna Maria Brunnmayr verstorben ist, und durch diesen Todtfall dann durch obbenannt geleistete Verpflichtung nun auch der § 2 des oballegierten Vertrages in rechtsgiltige Kraft getreten ist, so erkläre ich mich hiemit auf Grund des mehrbenannten und sub ./. allegierten Vertrages mit der Rechtswohl that des Inventars und des Gesetzes unbedingt als Erbe zu dem sämtlichen aller Art bestehenden Nachlaße der mehmannt verstorbenen blödsinnigen Anna Maria Brunnmayr, mit der ehrerbiethigen Bitte, hiernach die geeignete Inventur und Verlassenschaftsabhandlung zu pflegen, und mir dieses Verlassenschaftsvermögen einzuantworten geruhen.

Schlüsslich erlaube ich mir noch den Konto über die vor und bey dem Tode sowie auch nach demselben erloffenen Auslagen zur hohen Würdigung und Berücksichtigung ehrfurchtsvoll anzuschliessen.


Daxlberg am 28.10.1850 Franz Brunnmayr