Zehentablöse 1850

Aus Chronik Altmansedt
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Quellennachweis: Urkunde im Familienbesitz

Zehentablöse 1850 nach dessen Abschaffung

Auszug Nr. 1 aus der Zehentfassion des Zehentbesitzers Pfarrhof Thalheim bey Wels über den von dem nachstehenden Grundbesitzer abzureichenden Feldzehent .

Des Verpflichteten Vor - und Zuname : Franz Brunnmayr

Grundbuchs-Name der Realität : Altmandsedt

Steuerbezirk : Steinhaus, Wels

Steuergemeinde : Oberschausberg

Wohnort : Daxlberg

Haus-Nummer : 11

Der Feldzehent war zu geben von den Gründen :

Im Steuerbezirke : Steinhaus

In der Steuergemeinde : Oberschausberg

Mit den Grundparzellen-Nummern : 648, 649, 650, 651, 756, 663

Mit einem Zehent-Anteile : ganzer

Mit einem fatirten Zehent-Ertrage : 27 Gulden 50 Kreuzer

Name des Gerichtes, in dessen Grundbuche die zehentpflichtige Realität eingetragen ist : Burg Wels

Nach Abzug eines ohne Entschädigung bleibenden Drittheils ist von dem fatirten Jahresertrage aus Landesmitteln ein Drittheil aufzubringen 9 Gulden 16 3/4 Kreuzer vom Grundbesitzer eine Entschädigung zu leisten mit 9 Gulden 16 3/4 Kreuzer

Das von dem Grundbesitzer zu erlegende Entschädigungs-Kapital beträgt (für 20 Jahre) 185 Gulden 35 Kreuzer.

Wenn der Verpflichtete diese Ansätze für unrichtig hält, so steht ihm frei, in der Frist von 4 Wochen die Reklamation bei der Bezirkskommission schriftlich einzubringen, oder mündlich zu Protokoll zu geben. Nach Verlauf dieser Frist wird eine Reklamation nicht mehr angenommen und die Ansätze werden als richtig anerkannt.


Thomas, Abt

Nonnos Altwirth, Dechant und Pfarrer

Bezirkskommission Wels, am 24.8.1850


Anmerkungen:

9 Gulden 16 3/4 Kreuzer
9 Gulden 16 3/4 Kreuzer
9 Gulden 16 3/4 Kreuzer
9 Gulden 16 3/4 Kreuzer
37 Gulden Kreuzer
8 2/4 Kreuzer
5 Gulden 35 Kreuzer
42 Gulden 50 2/4 Kreuzer
9 Gulden 6 2/4 Kreuzer
180 Gulden
231 Gulden 57 Kreuzer
5 Kreuzer
232 Gulden 2 Kreuzer


Anmerkungen :

Quittung erfolgt 18.2.1854