Zehentablöse 1850
Quellennachweis: Urkunde im Familienbesitz
Zehentablöse 1850 nach dessen Abschaffung
Auszug Nr. 1 aus der Zehentfassion des Zehentbesitzers Pfarrhof Thalheim bey Wels über den von dem nachstehenden Grundbesitzer abzureichenden Feldzehent .
Des Verpflichteten Vor - und Zuname : Franz Brunnmayr
Grundbuchs-Name der Realität : Altmandsedt
Steuerbezirk : Steinhaus, Wels
Steuergemeinde : Oberschausberg
Wohnort : Daxlberg
Haus-Nummer : 11
Der Feldzehent war zu geben von den Gründen :
Im Steuerbezirke : Steinhaus
In der Steuergemeinde : Oberschausberg
Mit den Grundparzellen-Nummern : 648, 649, 650, 651, 756, 663
Mit einem Zehent-Anteile : ganzer
Mit einem fatirten Zehent-Ertrage : 27 Gulden 50 Kreuzer
Name des Gerichtes, in dessen Grundbuche die zehentpflichtige Realität eingetragen ist : Burg Wels
Nach Abzug eines ohne Entschädigung bleibenden Drittheils ist von dem fatirten Jahresertrage aus Landesmitteln ein Drittheil aufzubringen 9 Gulden 16 3/4 Kreuzer vom Grundbesitzer eine Entschädigung zu leisten mit 9 Gulden 16 3/4 Kreuzer
Das von dem Grundbesitzer zu erlegende Entschädigungs-Kapital beträgt (für 20 Jahre) 185 Gulden 35 Kreuzer.
Wenn der Verpflichtete diese Ansätze für unrichtig hält, so steht ihm frei, in der Frist von 4 Wochen die Reklamation bei der Bezirkskommission schriftlich einzubringen, oder mündlich zu Protokoll zu geben. Nach Verlauf dieser Frist wird eine Reklamation nicht mehr angenommen und die Ansätze werden als richtig anerkannt.
Thomas, Abt
Nonnos Altwirth, Dechant und Pfarrer
Bezirkskommission Wels, am 24.8.1850
Anmerkungen:
9 | Gulden | 16 3/4 | Kreuzer |
9 | Gulden | 16 3/4 | Kreuzer |
9 | Gulden | 16 3/4 | Kreuzer |
9 | Gulden | 16 3/4 | Kreuzer |
37 | Gulden | Kreuzer | |
8 2/4 | Kreuzer | ||
5 | Gulden | 35 | Kreuzer |
42 | Gulden | 50 2/4 | Kreuzer |
9 | Gulden | 6 2/4 | Kreuzer |
180 | Gulden | ||
231 | Gulden | 57 | Kreuzer |
5 | Kreuzer | ||
232 | Gulden | 2 | Kreuzer |
Anmerkungen :
Quittung erfolgt 18.2.1854